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Information zum Umgang mit erkrankten Schülerinnen und Schülern

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

zu Beginn des neuen Schuljahres möchten wir Sie über eine verbindliche Regelung zum Umgang

mit erkrankten Schülerinnen und Schülern informieren.

Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler während des Schulvormittags und ist eine weitere

Teilnahme am Unterricht nicht möglich, muss das Kind von einem Elternteil oder einer von

den Eltern ausdrücklich benannten und berechtigten Person abgeholt werden.

Ein selbstständiges Nachhause gehen ist in diesem Fall nicht mehr möglich.

Ist eine Abholung nicht möglich, verbleibt der Schüler / die Schülerin in der Schule.

In medizinischen Notfällen wird dann der Notdienst eingeschaltet.

Dies gilt unabhängig vom Alter der Schülerin bzw. des Schülers.

Wir bitten Sie daher, dafür Sorge zu tragen, dass im Krankheitsfall eine Abholung zeitnah

organisiert werden kann. Dafür ist es notwendig, dass Sie Ihre Kontaktdaten überprüfen und

gegebenenfalls aktuallisieren!

Die Regelung dient dem Schutz und der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler. Während des

Aufenthalts in der Schule besteht für die Schule eine Aufsichts- und Betreuungsverantwortung.

Grundlage hierfür sind insbesondere die Bestimmungen des § 57 Schulgesetz NRW zur Aufsicht

sowie § 54 Schulgesetz NRW zur Schulgesundheit.

Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser Regelung.

 

Mit freundlichen Grüßen

S. Husung

Schulleiter